Einkommensteuer
Arbeitgeber: Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2026
Das BMF hat die amtlichen Sachbezugswerte für arbeitstäglich gewährte Mahlzeiten ab 2026 bekannt gegeben. Werden Arbeitnehmern Frühstück oder Mittag-/Abendessen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt, sind diese Vorteile lohnsteuerlich mit den festgelegten Pauschalwerten anzusetzen. Für 2026 beträgt der Wert 2,37 EUR für ein Frühstück sowie 4,57 EUR für ein Mittag- oder Abendessen. Bei Vollverpflegung ergibt sich ein Gesamtwert von 11,50 EUR pro Tag. Die Werte sind auch bei Mahlzeiten während Auswärtstätigkeiten oder doppelter Haushaltsführung relevant, sofern der Preis 60 EUR nicht überschreitet.
01.03.2026 · 1 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer