Gesetzgebung
Energieinvestitionen: EU-Spielraum schafft noch keine Förderung
Die EU-Kommission eröffnet Mitgliedstaaten zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum für Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit. Daraus entstehen jedoch keine unmittelbaren Förderansprüche für Photovoltaik, Batteriespeicher oder Wärmepumpen. Deutschland hatte bis zum 27. August 2026 weder einen Antrag auf Erweiterung seiner Ausnahmeklausel noch ein entsprechendes Förderpaket vorgelegt. Investitionen sollten deshalb weiter nach bestehenden Programmen und der eigenen Wirtschaftlichkeit geplant werden.
16.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Energieerzeuger