Erbrecht
Testamentserrichtung: Dreizeugentestament: Unterschrift des Erblassers bei Schreibfähigkeit klar erforderlich
Ein Dreizeugentestament bietet nur unter engen Voraussetzungen eine wirksame Alternative zum notariellen Testament. Das OLG München hat nun klargestellt: Fehlt die Unterschrift der Erblasserin, ist das Testament unwirksam, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung noch schreibfähig war. Selbst akute Lebensgefahr genügt nicht, um auf zwingende Formvorschriften zu verzichten. Zudem scheiterte das Testament daran, dass ein Notar objektiv erreichbar gewesen wäre. Die Entscheidung zeigt eindrücklich, wie hoch die Anforderungen an ein wirksames Nottestament sind und dass die Beweislast vollständig denjenigen trifft, der aus dem Testament Rechte herleitet.
13.02.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler