Einkommensteuer
Energetische Sanierung: So teilen Miteigentümer den Steuerbonus auf
Bei energetischen Sanierungen mit mehreren Miteigentümern ist der Steuerbonus nach § 35c EStG aufzuteilen. Nutzen nicht sämtliche Miteigentümer das Objekt selbst, zählen die anteiligen Kosten der Selbstnutzer. Der Höchstbetrag steht bei getrennt genutzten Wohnungen jedoch jedem Miteigentümer zu. Ein gesondertes Feststellungsverfahren ist nicht erforderlich, kann aber vom Finanzamt verlangt werden.
16.09.2026 · 5 Min. Lesezeit · Hausbesitzer