Zum Inhalt springen

Umsatzsteuer

Kassenaufzeichnungen: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Bericht zu den Folgen des „Manipulationsschutzgesetzes“

24.02.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Unternehmer, Umsatzsteuerzahler

Das Wichtigste in Kürze

Die seit 2016 verschärften Vorschriften zur digitalen Aufzeichnungspflicht und ordnungsgemäßen Kassenführung haben weitreichende Folgen für Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Wirkung der gesetzlichen Maßnahmen evaluieren lassen. Nachdem das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2020 einen Zwischenbericht vorgelegt hatte, liegt nun mit Stand November 2025 der Abschlussbericht vor. Untersucht wurden Zusammenspiel, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität der Kassenvorgaben. Besonders im Fokus stehen die Ergebnisse der Kassennachschauen 2023 und 2024 sowie die Verbreitung offener Ladenkassen und elektronischer Kassensysteme.

Bereits Ende 2016 wurden die Vorschriften zur Führung digitaler Aufzeichnungen, speziell auch zur ordnungsgemäßen Kassenführung, verschärft. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Folgewirkungen der verschärften Gesetzeslage untersuchen lassen.

Gesetzlich galten unterschiedliche Anwendungszeitpunkte für die neuen Vorschriften, deshalb hatte das Bundeszentralamt für Steuern, das vom Bundesfinanzministerium für die Auswertung der Gesetzesfolgen beauftragt wurde, diesem am 22.12.2020 einen Zwischenbericht zukommen lassen. Mit Stand November 2025 wurde nun ein endgültiger Bericht erstellt.

Merke | Untersucht wurden das Zusammenspiel, die Wirkweise, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Praktikabilität der gesetzgeberischen Maßnahmen. In dem 43-seitigen Bericht finden sich vor allem die statistischen Ergebnisse der durchgeführten Kassennachschauen in den Jahren 2023 und 2024 im Hinblick auf die verwendeten Kassensysteme (offene Ladenkasse oder elektronische Systeme).

Ähnliche Artikel

Umsatzsteuer

E-Rechnungen effizient verarbeiten und sicher freigeben

Unternehmen müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können und müssen sie ab 2028 regelmäßig ausstellen. Für eine effiziente Verarbeitung reicht es nicht, Daten automatisiert auszulesen. Sichere Prozesse verbinden die technische Zuordnung von Belegen mit klaren Prüfungen, einer revisionssicheren Archivierung sowie dem Schutz sensibler Daten.

01.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Unternehmer

Umsatzsteuer

Vorsteuer auf Luxussportwagen bleibt für Zahnarztpraxis versagt

Der Kauf eines Luxussportwagens kann den Vorsteuerabzug ausschließen, wenn das Fahrzeug für Werbung und Kundenkontakte eingesetzt werden soll. Das FG Berlin-Brandenburg wertet den Sportwagen als unangemessenen Repräsentationsaufwand. Für Zahnarztpraxen mit steuerpflichtigen Umsätzen gilt: Nur Aufwendungen, die auch ein ordentlicher Unternehmer tragen würde, berechtigen zum Vorsteuerabzug.

14.09.2026 · 4 Min. Lesezeit · Ärzte und Heilberufe

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung für Krankenfahrten genau prüfen

Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen können umsatzsteuerfrei oder mit 7 % besteuert werden. Eine Steuerbefreiung setzt ein speziell ausgestattetes Fahrzeug und eine medizinische Notwendigkeit voraus. Für den ermäßigten Steuersatz gilt grundsätzlich die 50-km-Grenze. Bei Mietwagenfahrten ist entscheidend, dass sie zu denselben Bedingungen erfolgen, die auch für Taxiunternehmer gelten.

08.09.2026 · 3 Min. Lesezeit · Unternehmer