Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Vorsorgeuntersuchungen können für Arbeitgeber teurer werden
Arbeitgeberfinanzierte Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups für Führungskräfte können seit 2026 teilweise steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sein. Denn die Lohnsteuerhinweise verweisen nicht mehr auf ein BFH-Urteil von 1982. Steuerfrei bleiben Leistungen nach der Verwaltungsauffassung grundsätzlich nur bis zur Höhe der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse. Deshalb gelten neue Dokumentationspflichten.
01.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer