Einkommensteuer
Bad-Leaver-Klausel macht Genussrechtsvergütung nicht zum Arbeitslohn
Erträge aus Genussrechten können Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht Arbeitslohn sein. Entscheidend ist, dass die Mitarbeiterbeteiligung als Sonderrechtsverhältnis wirksam vereinbart und durchgeführt wird. Das FG Berlin-Brandenburg bejahte dies bei fünf Prozent Festverzinsung und einer Zusatzvergütung nach Geschäftserfolg. Eine Bad-Leaver-Klausel führt für sich nicht automatisch zu Arbeitslohn.
14.09.2026 · 3 Min. Lesezeit · Kapitalanleger