Einkommensteuer
Alle Steuerzahler: Steuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard
24.02.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Unternehmer, Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird künftig zum Regelfall – allerdings später als ursprünglich vorgesehen. Statt ab 2026 greift die Neuregelung des § 122a AO nun erst ab 2027. Damit bleibt es im Jahr 2026 grundsätzlich noch bei der postalischen Zustellung, sofern nicht bereits eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe vorliegt. Steuerpflichtige können der elektronischen Bekanntgabe zudem weiterhin widersprechen und Bescheide per Post verlangen. Die Anpassung schafft mehr Übergangszeit für Verwaltung und Bürger, bevor die digitale Zustellung von Steuerverwaltungsakten verpflichtender Standard wird.
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
Hintergrund
Bis dato konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) sollte das ab 2026 anders werden: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt.
Durch das "Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen" wurde der Anwendungszeitpunkt von § 122a Abs. 1 S. 2 AO auf 2027 verschoben.
Merke — Wurde oder wird in 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe.
Ähnliche Artikel
Einkommensteuer
IT für die Apotheke: Wann sich Kauf, Miete oder Leasing lohnt
Neue IT belastet die Liquidität einer Apotheke oft erheblich. Ob Kauf, Miete oder Leasing günstiger ist, hängt vor allem von Nutzungsdauer, Modernisierungsbedarf und verfügbaren Mitteln ab. Steuerlich sind Miete und Leasing meist sofort abziehbar. Gekaufte Hard- und Software kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls schnell den Gewinn mindern.
02.10.2026 · 6 Min. Lesezeit · Ärzte und Heilberufe
Einkommensteuer
Bilanzfehler lassen sich nicht immer steuerneutral korrigieren
Wer eine zu Unrecht bilanzierte Verbindlichkeit später korrigieren will, muss nach Ansicht des FG Münster beweisen, ob die Berichtigung gewinnwirksam oder gewinnneutral erfolgt. Sind die ursprünglichen Umstände nicht mehr aufklärbar, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast. Der BFH prüft diese Frage nun im Revisionsverfahren IX R 8/26 endgültig.
02.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · Unternehmer
Einkommensteuer
Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als erstmalige Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts. Der BFH stellt auf eine Mindestausbildungsdauer von einem Jahr ab. Die nur rund drei Monate dauernde Ausbildung hindert daher den Kindergeldanspruch nicht, wenn das volljährige Kind anschließend in Vollzeit als Rettungssanitäter tätig ist.
24.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler