Einkommensteuer
Eigene Vermietungspläne müssen nach dem Wohnrecht nachweisbar sein
Wer eine Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht übernimmt, kann Renovierungskosten nicht automatisch als Werbungskosten absetzen. Das gilt selbst dann, wenn mit der wohnberechtigten Person zusätzlich ein Mietvertrag geschlossen wurde. Nach dem Tod des Wohnungsberechtigten muss der Eigentümer seine eigene und auf Dauer angelegte Vermietungsabsicht nachweisen, bevor Verluste steuerlich berücksichtigt werden können.
26.08.2026 · 5 Min. Lesezeit · Vermieter