Umsatzsteuer
Auch Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse können Unternehmer sein
Seit 2023 kann die Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts unabhängig davon bestehen, ob der Handelnde nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Unternehmer können daher auch nicht rechtsfähige Personengemeinschaften, wie z. B. Bruchteilsgemeinschaften, sein. Nun hat die Finanzverwaltung Einzelheiten zur Unternehmereigenschaft von nicht rechtfähigen Wirtschaftsgebilden geklärt.
18.06.2026 · 1 Min. Lesezeit · Vermieter