Einkommensteuer
Doppelte Haushaltsführung: Wann Möbel und Einrichtung steuerlich anerkannt werden
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, kann die Kosten für Möbel und Wohnungseinrichtung grundsätzlich steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht stellt jedoch klar, dass die Gegenstände ausschließlich für die Zweitwohnung bestimmt sein und dort tatsächlich genutzt werden müssen. Andernfalls kann der Werbungskostenabzug entfallen.
02.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer