Einkommensteuer
Immobilienverkauf: Reparaturkosten sind nicht immer Werbungskosten
Wer eine vermietete Immobilie verkauft, sollte die steuerlichen Folgen vertraglicher Verpflichtungen genau prüfen. Das Finanzgericht Bremen hat entschieden, dass bestimmte Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung nicht mehr als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden können. Entscheidend ist, ob die Aufwendungen noch der Vermietung oder bereits dem Verkauf zuzuordnen sind.
02.06.2026 · 2 Min. Lesezeit · Vermieter