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Umsatzsteuer

Neue Richtsätze und Pauschbeträge: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

14.08.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Unternehmer

Das Wichtigste in Kürze

Die Finanzverwaltung hat neue Richtsätze für 2025 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht. Richtsätze dienen vor allem dazu, Umsätze und Gewinne auf Plausibilität zu prüfen, ersetzen aber bei ordnungsgemäßer Buchführung keine individuelle Gewinnermittlung. Die Pauschbeträge vereinfachen dagegen die laufende Erfassung von Warenentnahmen, lassen jedoch keine Anpassung an persönliche Besonderheiten zu.

Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.

Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Basis von Betriebsergebnissen vieler geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.

Wurden die Buchführungsergebnisse formell ordnungsgemäß ermittelt, darf eine Schätzung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen. Ist die Buchführung aber nicht ordnungsgemäß, ist der Gewinn zu schätzen, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

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