Einkommensteuer
BFH: Keine Fünftelregelung bei Kapitalauszahlung mit Wahlrecht
Der BFH hat entschieden, dass für eine einmalige Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung z. B. aus einer Pensionskasse keine Tarifermäßigung nach der sogenannten Fünftel-Regelung gewährt wird, wenn dem Steuerpflichtigen ein freies Kapitalwahlrecht zustand. Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als "außerordentliche Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzusehen.
19.05.2026 · 3 Min. Lesezeit · Unternehmer