Einkommensteuer
Keine Werbungskosten für vom Ehegatten gezahlte Wohnung
Liegt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.
08.01.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler