Einkommensteuer
Rentenzahlungen bei Verzicht auf die Kapitalauszahlung: Übergangsregelung trotz faktischer Rückwirkung verfassungsgemäß
Für Rentenzahlungen, die auf einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung beruhen und bei denen das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden konnte, erfolgte durch das Jahressteuergesetz 2024 eine Übergangsregelung.
16.01.2026 · 4 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler