Umsatzsteuer
Mit der 0,25-Prozent-Besteuerung für Elektro-Dienstwagen effektiv Steuern sparen
09.02.2026 · 3 Min. Lesezeit · Für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung setzt auch im Jahr 2026 weiterhin gezielte steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität. Insbesondere im Bereich der betrieblichen Mobilität bestehen für Elektro-Dienstwagen nach wie vor erhebliche steuerliche Vorteile. Maßgeblich sind hierbei vor allem die angehobene Preisgrenze sowie die weiterhin geltende sogenannte 0,25-Prozent-Regelung, die vollelektrische Fahrzeuge gegenüber konventionellen Antrieben deutlich begünstigt.
Die Bundesregierung setzt auch im Jahr 2026 weiterhin gezielte steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität. Insbesondere im Bereich der betrieblichen Mobilität bestehen für Elektro-Dienstwagen nach wie vor erhebliche steuerliche Vorteile. Maßgeblich sind hierbei vor allem die angehobene Preisgrenze sowie die weiterhin geltende sogenannte 0,25-Prozent-Regelung, die vollelektrische Fahrzeuge gegenüber konventionellen Antrieben deutlich begünstigt.
Wird ein Dienstfahrzeug auch privat genutzt, entsteht einkommensteuerlich ein geldwerter Vorteil, der grundsätzlich zu versteuern ist. Für vollelektrische Fahrzeuge gilt bereits seit 2020 eine erhebliche steuerliche Privilegierung: Anstelle der regulären 1-Prozent-Versteuerung ist lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil anzusetzen. Diese Begünstigung gilt für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030 angeschafft werden und deren Bruttolistenpreis maximal 100.000 Euro beträgt. Damit wurde die begünstigte Preisobergrenze deutlich ausgeweitet und eröffnet auch im höherpreisigen Fahrzeugsegment attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 Euro, kommt die 0,5-Prozent-Regelung zur Anwendung. Gleiches gilt für Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen und einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer einhalten. Klassische Verbrennerfahrzeuge unterliegen weiterhin der regulären 1-Prozent-Versteuerung ohne steuerliche Sonderbegünstigung.
Die steuerlichen Unterschiede werden anhand eines Beispiels deutlich:
- Verbrennerfahrzeug, Bruttolistenpreis 50.000 Euro × 1-Prozent-Regelung = 500 Euro geldwerter Vorteil pro Monat
- Elektrofahrzeug, Bruttolistenpreis 50.000 Euro × 0,25-Prozent-Regelung = 125 Euro geldwerter Vorteil pro Monat
Maßgeblich für die Berechnung ist stets der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, Leasingraten oder gewährte Rabatte bleiben hierbei steuerlich unberücksichtigt.
Von der steuerlichen Begünstigung profitieren auch gebrauchte Elektrofahrzeuge, sofern deren Erstzulassung im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2030 liegt. Auch in diesen Fällen ist nicht der Wiederverkaufspreis, sondern der ursprüngliche Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.
Erlaubt der Arbeitgeber zusätzlich die Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, erhöht sich der geldwerte Vorteil entsprechend. Bei Elektrofahrzeugen sind monatlich 0,0075 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer anzusetzen, während bei Verbrennerfahrzeugen 0,03 Prozent pro Kilometer gilt. Auch hier zeigt sich eine deutliche steuerliche Entlastung zugunsten der Elektromobilität.
Beispielhafte Berechnung:
- Verbrennerfahrzeug, Bruttolistenpreis 50.000 Euro × 20 km einfacher Arbeitsweg × 0,03 Prozent = 300 Euro zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Monat
- Elektrofahrzeug, Bruttolistenpreis 50.000 Euro × 20 km einfacher Arbeitsweg × 0,0075 Prozent = 75 Euro zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Monat
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Elektro-Dienstwagen auch im Jahr 2026 im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen erheblich steuerlich begünstigt sind und sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer attraktive wirtschaftliche Vorteile bieten.
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