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Sonstiges

Neuer KfW-Kredit 570: Förderung für Erneuerbare-Energien-Projekte ohne EEG

23.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Energieerzeuger

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem neuen Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (KfW 570) unterstützt die KfW Investitionen in erneuerbare Energien ohne EEG-Vergütung. Unternehmen, Stadtwerke und Projektentwickler können seit dem 18. Juni 2026 zinsgünstige Kredite für marktorientierte Energie- und Wärmewendeprojekte erhalten.

Mit dem neuen Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (KfW 570) erweitert die KfW ihr Angebot für Unternehmen, Stadtwerke und Projektentwickler. Das Programm richtet sich gezielt an Vorhaben, die ohne EEG-Vergütung oder andere gesetzliche Fördermechanismen auskommen und ihre Erlöse am Markt erzielen.

Finanzierung für marktorientierte Energieprojekte

Seit dem 18. Juni 2026 können Unternehmen den neuen KfW-Kredit 570 nutzen. Gefördert werden Investitionen in erneuerbare Energien, Speichertechnologien und klimafreundliche Wärmeerzeugung, sofern keine Förderung nach dem EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze in Anspruch genommen wird.

Der Kredit ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Pro Vorhaben können bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Laufzeiten betragen je nach Finanzierungsmodell zwischen zwei und 20 Jahren.

Breites Spektrum förderfähiger Technologien

Das Programm unterstützt sowohl die Errichtung als auch den Erwerb oder die Modernisierung bestehender Anlagen. Förderfähig sind insbesondere Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicher.

Auch elektrische Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Geothermieprojekte und Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbarem Wasserstoff können finanziert werden. Damit richtet sich das Programm sowohl an Strom- als auch an Wärmeprojekte.

Förderung auch außerhalb Deutschlands möglich

Ein besonderer Vorteil des Programms besteht darin, dass Investitionen nicht auf Deutschland beschränkt sind. Förderfähig sind Vorhaben innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Dadurch eröffnet das Programm insbesondere international tätigen Projektentwicklern zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für grenzüberschreitende Energieprojekte.

Beihilferechtliche Besonderheiten beachten

Im Unterschied zum etablierten KfW-Programm 270 handelt es sich beim neuen Kredit 570 um ein beihilferechtliches Förderprogramm. Die vergünstigten Finanzierungskonditionen basieren auf den Vorgaben der europäischen De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Allerdings dürfen die geltenden Beihilfeobergrenzen nicht überschritten werden. Zudem ist eine Doppelförderung desselben Energieprojekts ausgeschlossen.

Neue Möglichkeiten für die Energiewende

Mit dem Programm reagiert die KfW auf die zunehmende Bedeutung von Direktvermarktung, Eigenverbrauchsmodellen und langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements). Unternehmen erhalten damit ein neues Finanzierungsinstrument für Projekte, die sich ohne gesetzlich garantierte Vergütungen am Energiemarkt behaupten sollen.

Für Investoren und Energieversorger eröffnet das Programm zusätzliche Spielräume, um erneuerbare Energien und klimafreundliche Wärmelösungen wirtschaftlich umzusetzen.

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