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Grundsteuer

Grundsteuer Baden-Württemberg: BFH bestätigt Landesmodell

29.07.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Hausbesitzer

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesfinanzhof hat das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg bestätigt. Damit bleibt die dort angewandte Grundstücksbewertung für die neue Grundsteuer nach Auffassung des Gerichts verfassungsgemäß. Gleichzeitig laufen jedoch weiterhin Verfahren zu anderen Landesmodellen sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell, sodass die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig.

Hintergrund/weitere Hinweise

Bereits im November 2025 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem Bundesmodell in elf Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält. Hier ist inzwischen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 472/26).

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