Einkommensteuer
Reisekostenreform ändert Begriff der Betriebsstätte nicht
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass sich an der steuerlichen Definition einer Betriebsstätte durch die Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 nichts geändert hat. Für Unternehmer bleibt damit die bisherige Rechtsprechung maßgeblich – mit Auswirkungen insbesondere auf die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten.
23.07.2026 · 1 Min. Lesezeit · Unternehmer