Einkommensteuer
Bundesfinanzhof prüft, welche Räume als Arbeitszimmer gelten und welche Räume zusammengefasst werden
Der BFH hat in einem aktuellen Aussetzungsbeschluss angedeutet, dass Kosten für ein zweites häusliches Arbeitszimmer möglicherweise als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, wenn dieses von der unentgeltlich mitarbeitenden Ehefrau genutzt wird. Im Streitfall machte ein freiberuflicher Musiker und Betreiber von Musikschulen umfangreiche Raumkosten im Wohnhaus geltend. Finanzamt und FG erkannten jedoch nur ein begrenztes Arbeitszimmer an. Der BFH äußert nun Zweifel: Es sei nicht ausgeschlossen, dass auch das Arbeitszimmer der Ehefrau Teil einer funktionellen Einheit ist und der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Bereich liegt.
25.02.2026 · 2 Min. Lesezeit · Unternehmer