Körperschaftsteuer
Familiengenossenschaften: Übernahme privater Kosten kann zu verdeckter Gewinnausschüttung führen
Seit einigen Jahren erfreuen sich Familiengenossenschaften als steuerliches Gestaltungsmodell für Familienvermögen zunehmender Beliebtheit. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Gestaltungen nun aber empfindlich eingeschränkt, insbesondere sollen Ausgaben für private Zwecke der Mitglieder steuerlich nicht abzugsfähig sein.
09.04.2026 · 1 Min. Lesezeit · Unternehmer