Einkommensteuer
Schuldenerlass nach Insolvenz: FG grenzt Steuerbefreiung ein
Ein Schuldenerlass nach einer Insolvenz führt nicht automatisch zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn. Das FG Sachsen hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nur greift, wenn tatsächlich das Unternehmen saniert wird. Dient der Schuldenerlass lediglich einem wirtschaftlichen Neustart des Unternehmers, bleibt der Sanierungsgewinn steuerpflichtig.
10.07.2026 · 4 Min. Lesezeit · Unternehmer