Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Künstlersozialabgabe: Leichte Erhöhung für 2027 geplant
23.09.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Unternehmer
Das Wichtigste in Kürze
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll 2027 wieder 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % im Jahr 2026 erreicht er damit erneut das Niveau der Jahre 2023 bis 2025. Abgabepflichtig sind Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten und deren Absatz fördern. Sie finanzieren über die Umlage einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge selbstständiger Künstler und Publizisten.
Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.
Hintergrund
Über die Künstlersozialversicherung sind rund 185.000 selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Versicherte tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.
Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.
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