Sonstiges Steuerrecht
Keine steuerfreie Entnahme für Betriebsleiterhaus aus Betriebsvermögen
Ein Landwirt übertrug seiner Tochter den landwirtschaftlichen Betrieb unentgeltlich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Bestandteil dieser Übertragung war auch ein Wohnhaus auf dem Hofgelände, das sogenannte Betriebsleiterhaus, welches nach der Übergabe von der Tochter selbst bewohnt wurde. Die Tochter ging davon aus, dass die Entnahme dieses Hauses aus dem Betriebsvermögen steuerlich nicht zu erfassen sei. Das zuständige Finanzamt widersprach dieser Auffassung und unterwarf den Vorgang der Besteuerung.
20.01.2026 · 2 Min. Lesezeit · Land- und Forstwirte