Einkommensteuer
BMF: Nachweis zu Bewirtungsaufwendungen
Bei der Bewirtung von Kunden, Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern (= Bewirtung aus geschäftlichem Anlass) gelten für Unternehmer die strengen Spielregeln des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das BMF hat nun ein Schreiben veröffentlicht, welche Nachweise für den 70%igen Betriebsausgabenabzug zwingend sind und wann der Betriebsausgabenabzug aufgrund formeller Mängel nicht mehr anerkannt wird.
15.01.2026 · 1 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler