Verfahrensrecht
BFH klärt Gebühren bei verbindlichen Auskünften
Für eine verbindliche Auskunft fällt grundsätzlich eine Gebühr je Antrag an. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl der Rechtsfragen, sondern die Zahl der zugrunde liegenden Sachverhalte. Nach dem BFH liegt auch bei mehrstufigen Umstrukturierungen regelmäßig nur ein Sachverhalt vor, wenn die einzelnen Maßnahmen wirtschaftlich und sachlich zusammenhängen und ein einheitliches Gesamtvorhaben bilden.
04.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler