Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Neue Wahlmöglichkeit für befreite Minijobber
Minijobber können seit dem 1. Juli 2026 eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig zurücknehmen. Damit zahlen sie wieder eigene Rentenbeiträge und erwerben höhere Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber sollten Beschäftigte auf die neue Wahlmöglichkeit hinweisen, denn die Entscheidung kann sich auf den monatlichen Auszahlungsbetrag und die spätere Rente auswirken.
25.08.2026 · 1 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer