Verfahrensrecht
Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen braucht keinen Feststellungsbescheid
Für Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen müssen Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festgestellt werden. Das gilt nach dem BFH sowohl für typische als auch für atypische Unterbeteiligungen. Es fehlt an gemeinschaftlichen Einkünften und an einer gesetzlichen Grundlage für einen Feststellungsbescheid. Praktische Vorteile eines solchen Verfahrens können die fehlende Rechtsgrundlage nicht ersetzen.
25.09.2026 · 3 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler