Sonstiges
Lohnsteuerabzugsverfahren: Neuer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern ab 2026
Um den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung zu reduzieren, wird ab 2026 ein umfassender elektronischer Datenaustausch eingeführt – und zwar zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu mit Schreiben vom 3.6.2025 ausführlich Stellung bezogen.
17.11.2025 · 2 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer