Zum Inhalt springen

Sonstiges

Neue Solardachpflicht in NRW 2026 in Kraft getreten

06.01.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Energieerzeuger

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Vorgabe zur Nutzung von Solarenergie bei Dachsanierungen, die sogenannte Solardachpflicht. Während diese Verpflichtung bislang ausschließlich für Neubauten galt, wird sie nun auch auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass das Dach vollständig erneuert wird. In diesem Fall müssen Solarmodule installiert werden.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Vorgabe zur Nutzung von Solarenergie bei Dachsanierungen, die sogenannte Solardachpflicht. Während diese Verpflichtung bislang ausschließlich für Neubauten galt, wird sie nun auch auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass das Dach vollständig erneuert wird. In diesem Fall müssen Solarmodule installiert werden.

Die Solardachpflicht ist Bestandteil der Novellierung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und wurde schrittweise eingeführt. Seit Januar 2024 sind zunächst neu errichtete Nichtwohngebäude betroffen. Für neue Wohngebäude gilt die Pflicht seit Anfang 2025. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 wird sie schließlich auf sämtliche Gebäudearten ausgeweitet. Maßgeblich ist dabei allein die vollständige Neueindeckung des Daches; der Zeitpunkt der Beauftragung der Bauarbeiten ist unerheblich.

Der Umfang der verpflichtenden Solarausstattung richtet sich nach der Art und Nutzung des Gebäudes. Je nach Gebäudetyp ist entweder ein bestimmter Anteil der Dachfläche mit Solarmodulen zu belegen oder eine Mindestleistung in Kilowatt-Peak (kWp) zu erreichen.

Für Einfamilienhäuser gilt, dass mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen auszustatten sind. Bei Bestandsgebäuden besteht ebenfalls die Verpflichtung, 30 Prozent der Dachfläche zu nutzen. Alternativ kann bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine installierte Leistung von mindestens 3 kWp nachgewiesen werden. Bei Wohngebäuden mit sechs bis zehn Wohneinheiten erhöht sich diese Mindestleistung auf 8 kWp.

Die gesetzlichen Anforderungen können auch durch den Einsatz von gemieteten Photovoltaikanlagen oder durch Solarthermieanlagen erfüllt werden. Zudem ist die Installation nicht zwingend auf dem Dach erforderlich: Auch an der Fassade angebrachte Solarmodule werden anerkannt, sofern die vorgeschriebenen Flächen- oder Leistungswerte erreicht werden.

Von der Solardachpflicht ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Ebenso gilt die Regelung nicht für Behelfsbauten, untergeordnete Bauwerke wie Garagen oder Gartenlauben sowie für mobile oder temporäre Bauten, etwa Zelte oder vergleichbare Konstruktionen.

Ähnliche Artikel

Sonstiges

Warnung vor angeblichen E-Mails der Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung warnt vor täuschend echt gestalteten Phishing-E-Mails im Namen von ELSTER. Sie sollen Empfänger zur Preisgabe von Anmeldedaten, Konto- oder Kreditkartendaten verleiten. Auffällig sind allgemeine Anreden, angebliche Fristen oder angekündigte Steuererstattungen. Die Verwaltung fordert niemals per E-Mail sensible Daten an. Im Zweifel sollten Nutzer sich direkt bei Mein ELSTER anmelden und dort ihr Postfach prüfen.

03.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler

Sonstiges

BAFA veröffentlicht aktuellen Förderkompass

Der BAFA-Förderkompass 2026 bündelt die wichtigsten staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die 76-seitige Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und informiert über Programme aus Bereichen wie Wirtschaftsförderung und Energie. Zu jeder Fördermaßnahme enthält sie QR-Codes und Webadressen mit weiterführenden Informationen sowie Hinweisen zur Antragstellung.

02.09.2026 · 1 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler

Sonstiges

Neuer KfW-Kredit 570: Förderung für Erneuerbare-Energien-Projekte ohne EEG

Mit dem neuen Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (KfW 570) unterstützt die KfW Investitionen in erneuerbare Energien ohne EEG-Vergütung. Unternehmen, Stadtwerke und Projektentwickler können seit dem 18. Juni 2026 zinsgünstige Kredite für marktorientierte Energie- und Wärmewendeprojekte erhalten.

23.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Energieerzeuger