Arbeitsrecht
Unwahre Arbeitgeberbewertungen können Folgen für Verfasser haben
Unwahre Tatsachenbehauptungen auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen müssen Unternehmen nicht hinnehmen. Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Plattformbetreiber die Identität eines Nutzers offenlegen muss, wenn eine Bewertung nachprüfbar falsche Aussagen enthält und dadurch die Rechte des Arbeitgebers verletzt werden.
01.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Arbeitgeber und Arbeitnehmer