Sonstiges
PV-Betrieb seit 20 Jahren: Und nun?
10.12.2025 · 2 Min. Lesezeit · Für: Energieerzeuger
Das Wichtigste in Kürze
Nach 20 Jahren fallen Photovoltaik-Anlagen aus der Einspeisevergütung. Da der Startpunkt der Laufzeit immer der 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme ist, sind auch Ende 2025 wieder etliche Photovoltaik-Anlagen in den sogenannten Post-EEG-Zeitraum übergegangen. Das bedeutet aber nicht, dass die Betreiber von PV-Anlagen keinen Strom mehr ins Netz einspeisen dürfen. Welche Möglichkeiten sich Betreibern bieten, um ihre PV-Anlagen weiter wirtschaftlich nutzen zu können, erfahren Sie hier.
Nach 20 Jahren fallen Photovoltaik-Anlagen aus der Einspeisevergütung. Da der Startpunkt der Laufzeit immer der 31. Dezember des Jahres der Inbetriebnahme ist, sind auch Ende 2025 wieder etliche Photovoltaik-Anlagen in den sogenannten Post-EEG-Zeitraum übergegangen. Das bedeutet aber nicht, dass die Betreiber von PV-Anlagen keinen Strom mehr ins Netz einspeisen dürfen. Welche Möglichkeiten sich Betreibern bieten, um ihre PV-Anlagen weiter wirtschaftlich nutzen zu können, erfahren Sie hier.
Netzbetreiber sind gegenüber den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen verpflichtet, ihren Solarstrom gegen eine Vergütung abzunehmen. Das ermöglicht PV-Betreibern auch nach dem Wegfall der Einspeisevergütung diverse Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Weiternutzung ihrer Photovoltaik-Anlage.
Repowering
Beim Repowering werden bei der alten Anlage Komponenten ausgetauscht (wie Solarmodule, Wechseltrichter oder Steuerungssysteme), um die Leistung zu verbessern. Alternativ wird am Standort der alten Anlage eine neue Anlage installiert. Neue Module können gegenüber solchen, die bereits 20 Jahre alt sind, mehr als doppelt so viel Strom produzieren. Das Repowering lohnt sich für alle, die einen hohen Stromverbrauch haben – oder bei denen beispielsweise eine Dachsanierung ansteht. Ein Abbau lohnt sich meist nur dann, wenn die alte Anlage hohe Wartungskosten mit sich bringt. Übrigens: Wer die alte geförderte Anlage abbaut und durch eine neue PV-Anlage ersetzt, der erhält auch wieder die aktuell gültige Einspeisevergütung.
Volleinspeisung
Die Volleinspeisung des mit der eigenen PV-Anlage produzierten Stroms lohnt sich häufig erst, wenn mehr als 80 % des erzeugten Stroms nicht selbst genutzt werden und die Anlage eine Größe von mindestens 10 kWp hat. Das schließt die meisten Privatpersonen aus. Wer seinen Strom verkauft, ist von den aktuellen Strompreisen und den Vermarktungskosten des Netzbetreibers abhängig. Ausgezahlt erhält man den sogenannten Solar-Jahresmarktwert (ein Durchschnittswert) abzüglich der Vermarktungskosten. Übrigens: Wer sich nach Ablauf der Einspeisevergütung nicht umorientiert, der wird automatisch der Volleinspeisung zugeordnet.
Eigenversorgung (mit Überschusseinspeisung)
Als Alternative zur Volleinspeisung gibt es die Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung. Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn die Anlage noch immer sehr effektiv arbeitet und wenig Kosten produziert. Zur Eigenversorgung genutzter Strom kostet drei bis vier Cent pro Kilowattstunde – da lässt sich definitiv etwas sparen. Der überschüssige Strom kann dann an den Netzbetreiber oder Direktvermarkter verkauft werden.
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