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Gesetzgebung

EU will Strom gegenüber Gas und Öl günstiger machen

06.08.2026 · 5 Min. Lesezeit · Für: Energieerzeuger

Das Wichtigste in Kürze

Die EU-Kommission will Strom gegenüber Gas und Öl günstiger machen und dadurch den Umstieg auf Wärmepumpen, Elektroautos und elektrische Produktionsverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem steuerliche Entlastungen, mögliche Vergünstigungen bei den Netzentgelten und ein schnellerer Smart-Meter-Ausbau. Noch handelt es sich jedoch um Vorschläge, deren konkrete finanzielle Auswirkungen von den europäischen und nationalen Regelungen abhängen.

Die EU-Kommission will die Elektrifizierung von Gebäuden, Verkehr und Industrie deutlich beschleunigen. Strom aus erneuerbaren Energien soll steuerlich entlastet und gegenüber fossilen Energieträgern wettbewerbsfähiger werden. Die Vorschläge sind jedoch noch nicht beschlossen.

EU prüft Elektrifizierungsziel für 2040

Der Anteil von Strom am gesamten Energieverbrauch in der EU stagniert seit Jahren bei rund 23 Prozent. Die EU-Kommission prüft deshalb, die Elektrifizierungsquote bis 2040 auf 46 Prozent zu erhöhen.

Dabei handelt es sich noch nicht um ein verbindliches EU-Ziel. Die Kommission will zunächst die Folgenabschätzung für das Energiepaket nach 2030 abwarten, die voraussichtlich im vierten Quartal 2026 vorgelegt wird. Erst danach dürfte entschieden werden, ob und in welcher Form ein konkretes Elektrifizierungsziel festgelegt wird.

Eine Verdopplung der Quote könnte nach Berechnungen der Kommission die Kosten für fossile Energieimporte bis 2040 um bis zu 260 Milliarden Euro senken. Die Gasimporte könnten um mehr als 70 Prozent und die Rohölimporte um mehr als 40 Prozent zurückgehen. Auch diese Werte sind Prognosen und hängen davon ab, wie umfassend die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Deutschland liegt unter dem EU-Durchschnitt

Deutschland erreichte 2024 eine Elektrifizierungsquote von rund 20 Prozent und lag damit unter dem EU-Durchschnitt von 23 Prozent.

Zwischen den einzelnen Bereichen bestehen deutliche Unterschiede:

  • Gewerbe, Handel und Dienstleistungen: 38 Prozent
  • Industrie: 31 Prozent
  • private Haushalte: 21 Prozent
  • Verkehr: 3 Prozent

Besonders groß ist der Nachholbedarf damit im Verkehr und bei der Wärmeversorgung privater Haushalte. Der Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung allein reicht nicht aus, wenn Fahrzeuge, Heizungen und industrielle Prozesse weiterhin überwiegend fossile Energieträger nutzen.

Strom soll steuerlich entlastet werden

Ein zentrales Problem ist aus Sicht der EU-Kommission das Preisverhältnis zwischen Strom und fossilen Energieträgern. In vielen Mitgliedstaaten ist Strom mit hohen Steuern, Umlagen und Netzentgelten belastet, während Erdgas teilweise steuerlich begünstigt oder subventioniert wird.

Die Kommission schlägt deshalb vor, dass Strom künftig nicht höher besteuert werden darf als Erdgas. Für Privathaushalte soll Strom höchstens das 2,5-Fache des Gaspreises kosten, für industrielle Verbraucher höchstens das Doppelte. Dabei handelt es sich bislang um vorgeschlagene Orientierungswerte und nicht um bereits geltende Preisobergrenzen.

Ermäßigungen bei den Netzentgelten sollen ebenfalls möglich werden, etwa für energieintensive Unternehmen, Energiegemeinschaften und Verbraucher, die ihren Stromverbrauch flexibel an das Angebot anpassen.

Wärmepumpen und Elektroautos sollen profitieren

Günstigerer Strom soll insbesondere den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge attraktiver machen. Die EU-Kommission will die Zahl der jährlich installierten Wärmepumpen von zuletzt etwa 2,4 Millionen auf vier Millionen im Jahr 2030 erhöhen.

Eine moderne Wärmepumpe kann aus einer Kilowattstunde Strom etwa drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugen. Die EU-Kommission geht deshalb davon aus, dass ein durchschnittlicher Haushalt seine Heizkosten unter günstigen Voraussetzungen um bis zu 60 Prozent senken könnte.

Diese Einsparung ist jedoch kein allgemein erreichbarer oder garantierter Wert. Sie hängt unter anderem vom energetischen Zustand des Gebäudes, der Effizienz der Wärmepumpe, der erforderlichen Vorlauftemperatur sowie vom Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis ab. In einem schlecht gedämmten Gebäude oder bei hohen Strompreisen kann der Vorteil deutlich geringer ausfallen.

Auch Elektroautos nutzen die eingesetzte Energie effizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Nach den Berechnungen, auf die sich die Kommission stützt, könnten die laufenden Energiekosten unter bestimmten Annahmen um bis zu 78 Prozent niedriger ausfallen.

Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch vom Fahrzeugverbrauch, von den Strom- und Kraftstoffpreisen, vom Ladeort und vom gewählten Tarif ab. Besonders günstig kann das Laden mit eigenem Solarstrom oder zu Zeiten niedriger Börsenstrompreise sein. Eine pauschale Ersparnis von 78 Prozent lässt sich daraus nicht für jedes Fahrzeug und jeden Haushalt ableiten.

Smart-Meter-Ausbau kommt nur langsam voran

Neben steuerlichen Entlastungen will die Kommission technische und rechtliche Hindernisse beseitigen. Verbraucher sollen einen stärkeren Anspruch auf den Einbau intelligenter Stromzähler erhalten.

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in kurzen Zeitabständen und ermöglichen die Nutzung dynamischer Stromtarife. Haushalte und Unternehmen können ihren Verbrauch damit stärker in Zeiten verlagern, in denen viel günstiger Wind- oder Solarstrom verfügbar ist.

Deutschland liegt beim Ausbau weiterhin deutlich hinter vielen anderen europäischen Staaten. Ende 2025 waren rund 3,1 Millionen intelligente Messsysteme installiert. Das entsprach einer Quote von etwa 5,5 Prozent. In zahlreichen anderen europäischen Ländern liegt die Verbreitung bereits bei 80 Prozent oder mehr.

Ob Smart Meter die Stromrechnung tatsächlich senken, hängt allerdings davon ab, ob Verbraucher einen passenden dynamischen Tarif nutzen und ihren Verbrauch zeitlich verschieben können. Besonders groß ist das Potenzial bei Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeichern.

Vorschläge sind noch nicht beschlossen

Bei dem Aktionsplan handelt es sich noch nicht um unmittelbar geltendes Recht. Auch das mögliche Elektrifizierungsziel von 46 Prozent steht unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen.

Die Vorschläge zur Änderung der europäischen Strommarktregeln müssen vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten beraten werden. Mit den eigentlichen Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen wird frühestens im ersten Halbjahr 2027 gerechnet.

Für Unternehmen und Verbraucher können die Pläne dennoch erhebliche Bedeutung haben. Werden Stromsteuer und Netzentgelte tatsächlich gesenkt, könnten Investitionen in Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und elektrische Produktionsprozesse wirtschaftlich attraktiver werden. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt jedoch von der endgültigen Ausgestaltung der europäischen und nationalen Regelungen ab.

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