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Gesetzgebung

EEG 2027 und Netzpaket sollen Erneuerbare und Netzausbau besser verzahnen

05.08.2026 · 3 Min. Lesezeit · Für: Energieerzeuger

Das Wichtigste in Kürze

Die geplanten Regeln zum EEG 2027 und zum Netzanschluss könnten die Bedingungen für neue Wind-, Solar- und Speicherprojekte deutlich verändern. Künftig sollen verfügbare Netzkapazitäten bei Standortwahl und Anschluss stärker berücksichtigt werden; zugleich sind Änderungen bei Einspeiseleistung, Förderung und Ausschreibungen vorgesehen. Da bislang nur Referentenentwürfe vorliegen, besteht noch kein unmittelbarer Handlungszwang, mögliche Auswirkungen sollten bei neuen Projekten aber bereits eingeplant werden.

Die Bundesregierung will den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten ausrichten. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium Entwürfe für das EEG 2027 und ein Netzanschlusspaket vorgelegt.

Beide Vorhaben befinden sich noch in einem frühen Stadium. Am 17. Juli 2026 begann zunächst die Länder- und Verbändeanhörung. Die Entwürfe sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt und können sich im Gesetzgebungsverfahren erheblich ändern.

Ausbauziel bleibt bestehen

Die Bundesregierung hält daran fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Wind- und Solarenergie sollen weiter ausgebaut, neue Anlagen aber stärker dort errichtet werden, wo das Netz den Strom aufnehmen kann.

Hintergrund sind steigende Kosten durch Netzengpässe und die Abregelung erneuerbarer Anlagen. Beim sogenannten Redispatch greifen Netzbetreiber in die Erzeugung ein, um Überlastungen zu verhindern.

Netzbetreiber sollen Engpassgebiete ausweisen können

Netzbetreiber sollen sogenannte kapazitätslimitierte Netzgebiete für bis zu sechs Jahre ausweisen dürfen. Voraussetzung ist, dass angeschlossene Anlagen im Vorjahr um mehr als fünf Prozent ihrer Leistung gedrosselt wurden.

Die Einstufung soll technologiespezifisch erfolgen. Ein Gebiet könnte daher für neue Solaranlagen als ausgelastet gelten, während zusätzliche Windenergieanlagen weiterhin angeschlossen werden dürfen.

Neue Anlagen könnten dort nur angeschlossen werden, wenn Betreiber auf einen Teil ihrer Entschädigung für spätere Abregelungen verzichten. Dadurch würde ein Teil des Netzengpassrisikos auf die Anlagenbetreiber verlagert. Netzsituation und Anschlussbedingungen würden bei Standortwahl und Finanzierung wichtiger.

Einspeiseleistung soll begrenzt werden

Neue Solarparks sollen höchstens 70 Prozent ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen. Für Windenergieanlagen sind ebenfalls Begrenzungen vorgesehen.

Nicht nutzbarer Strom müsste jedoch nicht zwangsläufig verloren gehen. Er könnte vor Ort verbraucht oder gespeichert werden. Ob sich das lohnt, hängt von den zusätzlichen Investitionskosten und den Standortbedingungen ab.

Ausschreibungsmengen sollen steigen

Für Windenergie an Land sind 2027 und 2028 Ausschreibungen von jeweils rund 15 Gigawatt vorgesehen. Bei großen Freiflächen-Solaranlagen sollen es bis zu 14 Gigawatt pro Jahr sein.

Diese Werte bezeichnen nur die geplanten Ausschreibungsvolumen. Ob die Leistung tatsächlich gebaut wird, hängt davon ab, ob genügend genehmigte Projekte teilnehmen und fristgerecht umgesetzt werden.

Förderung kleiner Solaranlagen soll sich ändern

Für neue kleine Photovoltaikanlagen soll die feste Einspeisevergütung schrittweise auslaufen. Nicht selbst verbrauchter Strom müsste künftig grundsätzlich direkt vermarktet werden.

Geplant ist zunächst eine Übergangszahlung für 36 Monate. Danach könnte beim Wechsel in die Direktvermarktung vier Jahre lang ein Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden.

Die Bundesregierung will kleinere Anlagen damit stärker an den Strommarkt heranführen. Kritiker warnen jedoch, dass Direktvermarktung, Smart Meter und Abrechnung für private Betreiber bislang häufig zu kompliziert und teuer sind.

Weitere Änderungen geplant

Die Entwürfe enthalten außerdem Regelungen zu:

  • einer Begrenzung bestimmter Pachthöhen,
  • einer höheren finanziellen Beteiligung der Kommunen,
  • leicht steigenden Ausschreibungsmengen für Biogasanlagen,
  • dem Ende der Ausschreibungen für Biomethananlagen und
  • der Abschaffung des Regionalnachweisregisters.

Vor allem eine Begrenzung von Pachtzahlungen könnte bestehende Geschäftsmodelle für Wind- und Solarflächen beeinflussen.

Verbände kritisieren kurze Frist

Verbände und Bundesländer erhielten zunächst nur drei Werktage für ihre Stellungnahmen. Die Energiebranche kritisierte die kurze Frist und warnte vor zusätzlichen Investitionsrisiken.

Besonders umstritten ist, dass Betreiber in Engpassgebieten einen Teil des Redispatch-Risikos übernehmen sollen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht darin eine erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen.

Regelungen noch nicht beschlossen

Aktuell handelt es sich nur um Referentenentwürfe. Nach der Anhörung müssen die Vorhaben innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag sowie gegebenenfalls im Bundesrat beraten werden.

Für Betreiber, Investoren und Flächeneigentümer besteht daher noch kein unmittelbarer Handlungszwang. Bei neuen Wind-, Solar- und Speicherprojekten sollten mögliche Netzengpässe, Einspeisebegrenzungen und Förderänderungen jedoch bereits berücksichtigt werden.

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