Sonstiges Steuerrecht
RaBe: Ein weiterer Vogel ist in die Finanzverwaltung eingezogen
Neben der schon lange bekannten diebischen ELSTER sowie der NACHDIGAL ist nun ein weiterer Vogel in die Finanzverwaltung eingezogen: Der RaBe. Dieses Akronym steht für das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ und soll zum Bürokratieabbau beitragen. Ziel der von der Bundesministerium der Finanzen initiierten Neuerung ist es insbesondere, die Vorlagepflicht von Belegen zu reduzieren und zugleich die digitale Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter Unterlagen zu verbessern.
04.03.2026 · 4 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler