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Sonstiges Steuerrecht

Bayern: Versand der Zahlungserinnerungen für Steuer-Vorauszahlungen wurde eingestellt

07.04.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler

Das Wichtigste in Kürze

In einer Mitteilung vom 13.3.2026 hat das Bayerische Landesamt für Steuern auf folgende Änderung hingewiesen: Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.

In einer Mitteilung vom 13.3.2026 hat das Bayerische Landesamt für Steuern auf folgende Änderung hingewiesen: Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein. Selbstverständlich sind die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich.

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist auch darauf hin, dass SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen komfortable Möglichkeiten bieten, um den regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können.

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