Sonstiges Steuerrecht
Technische Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitszertifikate nur begrenzt gültig
02.04.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Das Sicherheitszertifikat einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die je nach Hersteller und Modell meist drei, fünf manchmal auch sieben Jahre beträgt. Sie endet spätestens dann, wenn die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausläuft.
Das Sicherheitszertifikat einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die je nach Hersteller und Modell meist drei, fünf manchmal auch sieben Jahre beträgt. Sie endet spätestens dann, wenn die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausläuft. Nach Ablauf des Zertifikats darf die TSE keine Vorgänge mehr absichern und muss ausgetauscht werden. Die TSE ist dann gesetzlich nicht mehr gültig. Das kann bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum
Zu beachten ist, dass die Frist mit dem Herstellungsdatum der TSE startet, nicht mit dem Kaufdatum. Einige Hersteller berücksichtigen zwar zusätzlich Lager- und Transportzeiten, das Ablaufdatum wird dadurch jedoch nicht verlängert. Deshalb kann es vorkommen, dass eine hardwarebasierte TSE bereits vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Kauf ersetzt werden muss.
Erforderliche Aktualisierungen
In 2025 mussten einige TSE-Zertifikate aktualisiert werden. In diesem Jahr laufen hingegen keine Sicherheitszertifikate aus.
Die (meisten) Hersteller informieren die Kunden darüber, dass die Zertifizierung ausläuft. Dabei ist zu beachten, dass für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen (einschließlich der eingesetzten Verfahren) der Steuerpflichtige verantwortlich ist. Läuft das Zertifikat einer TSE ab, ist sie ab diesem Zeitpunkt keine zertifizierte TSE i. S. des § 146a Abs. 1 der Abgabenordnung mehr.
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