Zum Inhalt springen

Sonstiges Steuerrecht

Technische Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitszertifikate nur begrenzt gültig

02.04.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler

Das Wichtigste in Kürze

Das Sicherheitszertifikat einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die je nach Hersteller und Modell meist drei, fünf manchmal auch sieben Jahre beträgt. Sie endet spätestens dann, wenn die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausläuft.

Das Sicherheitszertifikat einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die je nach Hersteller und Modell meist drei, fünf manchmal auch sieben Jahre beträgt. Sie endet spätestens dann, wenn die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausläuft. Nach Ablauf des Zertifikats darf die TSE keine Vorgänge mehr absichern und muss ausgetauscht werden. Die TSE ist dann gesetzlich nicht mehr gültig. Das kann bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen.

Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum

Zu beachten ist, dass die Frist mit dem Herstellungsdatum der TSE startet, nicht mit dem Kaufdatum. Einige Hersteller berücksichtigen zwar zusätzlich Lager- und Transportzeiten, das Ablaufdatum wird dadurch jedoch nicht verlängert. Deshalb kann es vorkommen, dass eine hardwarebasierte TSE bereits vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Kauf ersetzt werden muss.

Erforderliche Aktualisierungen

In 2025 mussten einige TSE-Zertifikate aktualisiert werden. In diesem Jahr laufen hingegen keine Sicherheitszertifikate aus.

Die (meisten) Hersteller informieren die Kunden darüber, dass die Zertifizierung ausläuft. Dabei ist zu beachten, dass für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen (einschließlich der eingesetzten Verfahren) der Steuerpflichtige verantwortlich ist. Läuft das Zertifikat einer TSE ab, ist sie ab diesem Zeitpunkt keine zertifizierte TSE i. S. des § 146a Abs. 1 der Abgabenordnung mehr.

Ähnliche Artikel

Sonstiges Steuerrecht

Biogasanlage: Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger in Gefahr

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger bleiben nur dann von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich begünstigten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Fahrten zu einer gewerblichen Biogasanlage können die Befreiung gefährden. Das gilt auch bei rechtlich getrennten Betrieben, wenn ihre tatsächlichen Abläufe wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind. Schon einzelne nicht begünstigte Fahrten können Steuer auslösen.

09.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Land- und Forstwirte

Sonstiges Steuerrecht

Gemeinnützigkeit sichern: Diese Fehler können Vereine den Status kosten

Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann für Vereine erhebliche steuerliche Folgen haben. Gefährdet ist sie nicht nur durch fehlerhafte Satzungsänderungen, sondern auch durch unzulässige Zuwendungen, überhöhte Vergütungen, zweckwidrig eingesetzte Mittel oder dauerhaft defizitäre wirtschaftliche Tätigkeiten. Vereine sollten ihre Geschäftsführung daher sorgfältig dokumentieren, kritische Entscheidungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf das Finanzamt einbeziehen.

11.08.2026 · 9 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler

Sonstiges Steuerrecht

Verlust der Gemeinnützigkeit kann erhebliche Steuernachzahlungen auslösen

Der Entzug der Gemeinnützigkeit kann für Vereine gravierende steuerliche Folgen haben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass geringfügige Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

31.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler