Grunderwerbsteuer
Keine "neuen" Gesellschafter bei quotenwahrender Erbauseinandersetzung
Nach einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren getroffenen Entscheidung des FG Düsseldorf (15.7.25, 11 V 170/25 A[GE]) führt eine quotenwahrende Erbauseinandersetzung nicht zur Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 2b GrEStG.
05.05.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler