Körperschaftsteuer
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz: Steuervergünstigungen von Vereinen werden geprüft
09.06.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Die Finanzämter prüfen i. d. R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat mit einer Pressemitteilung vom 10.4.2026 zahlreiche Infos zur Überprüfung der Steuervergünstigung für Vereine veröffentlicht.
Die Finanzämter prüfen i. d. R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat mit einer Pressemitteilung vom 10.4.2026 zahlreiche Infos zur Überprüfung der Steuervergünstigung für Vereine veröffentlicht.
Zahlreiche Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, müssen ihre Steuererklärungen bis zum 31.7.2026 einreichen.
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