Sonstiges
Entlastungsprämie endgültig vom Tisch: Diese Steuer- und Arbeitsmarktreformen plant die Bundesregierung jetzt
03.06.2026 · 4 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Die ursprünglich vorgesehene Entlastungsprämie ist nach dem Widerstand der Länder endgültig gescheitert. Arbeitgeber hätten ihren Beschäftigten bis Mitte 2027 bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen können. Nachdem der Bundesrat das Vorhaben gestoppt hatte, haben sich die Koalitionsparteien nun auf einen neuen Fahrplan für weitere Entlastungen verständigt.
Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro wird nicht kommen. Nachdem der Bundesrat das Vorhaben im Mai 2026 abgelehnt hatte, verzichtete die Bundesregierung nach der Einigung des Koalitionsausschusses Anfang Juli auf eine Weiterverfolgung. Die Entlastungsprämie gilt damit politisch als endgültig aufgegeben.
Statt einer einmaligen Prämie setzt die Koalition aus CDU, CSU und SPD nun auf ein umfassendes Reformpaket. Anfang Juli verständigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Programm mit 34 Maßnahmen, das unter anderem Steuerentlastungen, arbeitsmarktpolitische Reformen, Bürokratieabbau und Änderungen bei der Altersvorsorge umfasst.
Entlastungsprämie endgültig gescheitert
Die ursprünglich geplante Entlastungsprämie hätte Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten freiwillig bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Nach der Ablehnung durch den Bundesrat am 8. Mai 2026 wurde das Vorhaben zunächst nicht weiterverfolgt. Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses Anfang Juli entschied sich die Bundesregierung schließlich endgültig gegen einen neuen Anlauf.
Damit ist die Prämie vom Tisch. Einen direkten Ersatz in Form einer vergleichbaren steuerfreien Einmalzahlung wird es nach derzeitigem Stand nicht geben.
Einkommensteuerreform soll ab 2027 für Entlastung sorgen
Anstelle einer einmaligen Zahlung plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der Einkommensteuer, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten.
Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten sind unter anderem vorgesehen:
- Anhebung des Grundfreibetrags,
- Erhöhung des Kinderfreibetrags,
- Anhebung des Kindergelds,
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags,
- spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes, der künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen soll.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Entlastungsvolumen rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro nach vollständiger Umsetzung um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
Die Steuerreform ist bislang jedoch noch nicht beschlossen. Zwar hat das Bundesfinanzministerium inzwischen konkrete Eckpunkte veröffentlicht, die erforderlichen Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat stehen jedoch noch aus.
Weitere Reformen für Arbeitsmarkt und Unternehmen geplant
Neben der Steuerpolitik will die Koalition weitere Reformen auf den Weg bringen.
Geplant sind unter anderem:
- längere Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen,
- Änderungen bei steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen,
- Reformen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
- Vereinfachungen bei arbeitsrechtlichen Verfahren,
- Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und Qualifizierung,
- Erleichterungen bei einzelnen arbeitsrechtlichen Regelungen für Unternehmen.
Auch diese Vorhaben müssen zunächst in konkrete Gesetze umgesetzt werden.
Bürokratieabbau soll Unternehmen entlasten
Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets ist der Bürokratieabbau. Unternehmen sollen künftig von zahlreichen Dokumentations- und Berichtspflichten entlastet werden.
Vorgesehen ist unter anderem,
- bestehende Berichtspflichten systematisch zu überprüfen und teilweise abzuschaffen,
- Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen,
- Steuererklärungen und weitere Verwaltungsverfahren stärker zu digitalisieren,
- Unternehmensgründungen zu vereinfachen,
- steuerliche Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Ziel der Bundesregierung ist es, Verwaltungsaufwand und Kosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen spürbar zu reduzieren.
CO₂-Preis soll 2027 im bisherigen Korridor bleiben
Auch beim nationalen CO₂-Preis hat sich die Koalition auf eine Richtung verständigt. Der derzeitige Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ soll nach den Plänen auch im Jahr 2027 fortgeführt werden.
Inzwischen liegt hierfür bereits ein Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor. Damit wird die politische Einigung schrittweise in ein Gesetzgebungsverfahren überführt. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (ETS 2). Ohne eine gesetzliche Anpassung würde der bisherige nationale Preismechanismus auslaufen und die Preisentwicklung stärker vom Zertifikatemarkt abhängen.
Der CO₂-Preis betrifft unter anderem Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die Kosten entstehen zunächst bei den Inverkehrbringern fossiler Brennstoffe und werden regelmäßig über die Energiepreise an Verbraucher und Unternehmen weitergegeben.
Viele Vorhaben sind noch nicht geltendes Recht
Das Reformpaket des Koalitionsausschusses legt die politische Richtung fest. Viele angekündigte Maßnahmen sind inzwischen durch Eckpunkte oder Referentenentwürfe konkretisiert worden. Die meisten Reformen müssen jedoch noch als Gesetze beschlossen werden und anschließend Bundestag und teilweise auch den Bundesrat passieren.
Unternehmen und Arbeitgeber sollten daher genau beobachten, wann einzelne Regelungen tatsächlich verabschiedet werden und zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft treten. Erst dann ergeben sich konkrete Auswirkungen für Lohnabrechnung, Personalplanung, Investitionsentscheidungen oder steuerliche Gestaltungen.
Fest steht bereits heute: Nach dem Aus der steuerfreien Entlastungsprämie setzt die Bundesregierung auf eine breiter angelegte Reform von Steuern, Arbeitsmarkt und Bürokratie. Ob und in welchem Umfang die angekündigten Entlastungen umgesetzt werden, entscheidet sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren.
Ähnliche Artikel
Sonstiges
Warnung vor angeblichen E-Mails der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung warnt vor täuschend echt gestalteten Phishing-E-Mails im Namen von ELSTER. Sie sollen Empfänger zur Preisgabe von Anmeldedaten, Konto- oder Kreditkartendaten verleiten. Auffällig sind allgemeine Anreden, angebliche Fristen oder angekündigte Steuererstattungen. Die Verwaltung fordert niemals per E-Mail sensible Daten an. Im Zweifel sollten Nutzer sich direkt bei Mein ELSTER anmelden und dort ihr Postfach prüfen.
03.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler
Sonstiges
BAFA veröffentlicht aktuellen Förderkompass
Der BAFA-Förderkompass 2026 bündelt die wichtigsten staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die 76-seitige Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und informiert über Programme aus Bereichen wie Wirtschaftsförderung und Energie. Zu jeder Fördermaßnahme enthält sie QR-Codes und Webadressen mit weiterführenden Informationen sowie Hinweisen zur Antragstellung.
02.09.2026 · 1 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler
Sonstiges
Neuer KfW-Kredit 570: Förderung für Erneuerbare-Energien-Projekte ohne EEG
Mit dem neuen Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (KfW 570) unterstützt die KfW Investitionen in erneuerbare Energien ohne EEG-Vergütung. Unternehmen, Stadtwerke und Projektentwickler können seit dem 18. Juni 2026 zinsgünstige Kredite für marktorientierte Energie- und Wärmewendeprojekte erhalten.
23.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Energieerzeuger