Sonstiges Steuerrecht
Streit um „KI-Steuerberater“: Kammer verklagt Tax-Tech-Unternehmen
02.06.2026 · 3 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Darf eine Steuersoftware als „KI-Steuerberater“ werben? Genau darüber streiten derzeit die Steuerberaterkammer Berlin und das Tax-Tech-Unternehmen Accountable vor Gericht. Der Fall berührt nicht nur das Berufsrecht, sondern auch die Frage, wie weit KI im Steuerbereich künftig gehen darf.
Darf eine Steuersoftware als „KI-Steuerberater“ werben? Genau darüber streiten derzeit die Steuerberaterkammer Berlin und das Tax-Tech-Unternehmen Accountable vor Gericht. Der Fall berührt nicht nur das Berufsrecht, sondern auch die Frage, wie weit KI im Steuerbereich künftig gehen darf.
Steuerberaterkammer sieht Verstoß gegen Berufsrecht
Die Steuerberaterkammer Berlin hat Klage gegen das Tax-Tech-Unternehmen Accountable eingereicht. Hintergrund ist die Bewerbung eines KI-gestützten Steuer-Tools als „KI-Steuerberater“. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung liegt die Klage seit Februar 2026 beim Landgericht Berlin II.
Die Kammer sieht darin mehrere Verstöße gegen geltendes Recht. Zum einen sei die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ gesetzlich geschützt und dürfe ausschließlich von offiziell bestellten Berufsträgern verwendet werden. Der Zusatz „KI“ ändere daran nichts. Zudem beanstandet die Kammer, dass sogenannte „Steuercoaches“ steuerliche Hilfeleistungen anbieten, ohne als Steuerberater zugelassen zu sein. Darüber hinaus werfe die Werbung den Eindruck auf, die Software verfüge über eine vergleichbare Qualifikation wie ein bestellter Steuerberater.
Bereits im Dezember 2025 hatte die Kammer das Unternehmen abgemahnt. Nachdem keine Einigung erzielt wurde, folgte die Klage.
Accountable verweist auf Fachkräftemangel und technologische Entwicklung
Das Unternehmen Accountable wurde in Belgien gegründet und richtet sich vor allem an Soloselbstständige. Nach eigenen Angaben nutzen mehr als 40.000 Personen die Plattform.
Mitgründer Tino Keller verteidigt die Bezeichnung „KI-Steuerberater“ öffentlich. Der Zusatz „KI“ mache aus seiner Sicht deutlich, dass keine menschliche Beratung angeboten werde. Das System sei gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt worden und greife ausschließlich auf aufbereitete Informationen zurück.
Zugleich verweist das Unternehmen auf die angespannte Lage im Berufsstand. Tausende Stellen in Steuerkanzleien seien unbesetzt, das Durchschnittsalter der Berufsträger steige kontinuierlich. Aus Sicht von Accountable dürften technologische Lösungen deshalb nicht durch regulatorische Hürden ausgebremst werden.
Bundessteuerberaterkammer betont Verbraucherschutz
Die Bundessteuerberaterkammer sieht die Entwicklung von KI im Steuerbereich grundsätzlich nicht als Problem. Nach ihrer Einschätzung werden künftig vor allem Routineaufgaben wie die Verarbeitung von Belegen oder die Vorprüfung von Steuererklärungen automatisiert.
Die eigentliche steuerliche Beratung bleibe jedoch eine verantwortliche Tätigkeit, die menschliche Expertise voraussetze. Besonders wichtig sei dabei der Verbraucherschutz. Mandanten müssten klar erkennen können, ob sie mit einer Software oder einem haftenden Steuerberater zusammenarbeiten.
Grundsatzfrage für die gesamte Branche
Der Fall sorgt inzwischen bundesweit für Aufmerksamkeit. Juristen sehen darin eine zentrale Frage für die Zukunft von Tax-Tech-Angeboten: Wo endet reine Softwareunterstützung und wo beginnt erlaubnispflichtige Steuerberatung?
Auch innerhalb der Branche gehen die Meinungen auseinander. Während einige Stimmen den Schutz der Berufsbezeichnung ausdrücklich unterstützen, wird zugleich darauf hingewiesen, dass viele Selbstständige Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Steuerberater zu finden.
Die Steuerberaterverbände betonen jedoch, dass sich der Rechtsstreit nicht gegen technologische Innovation richte. Viele Kanzleien nutzen bereits heute KI-gestützte Anwendungen. Entscheidend sei vielmehr, dass Mandanten nachvollziehen können, wann sie ein digitales Informationssystem nutzen und wann eine persönliche, haftende Beratung vorliegt.
Warum das Verfahren weitreichende Folgen haben kann
Das Verfahren könnte erstmals gerichtlich klären, wie KI-Angebote im Steuerbereich künftig auftreten dürfen. Dabei geht es nicht nur um Werbeaussagen, sondern auch um die grundsätzliche Abgrenzung zwischen digitaler Unterstützung und regulierter Beratung.
Sollte das Gericht der Kammer folgen, könnten die Anforderungen an die Vermarktung von KI-Lösungen im Steuerbereich deutlich strenger werden. Gleichzeitig dürfte die Entscheidung Signalwirkung für zahlreiche weitere Anbieter im Bereich Tax-Tech entfalten.
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