Sonstiges Steuerrecht
BFH äußert sich : Rückstellungen für "künftige" Wartung
Insbesondere bei Betriebsprüfungen steht die Höhe von Rückstellungen immer wieder im Fokus. Das dürfte sich nach einem aktuellen Urteil des BFH noch verstärken. Denn der BFH hat sich zu Rückstellungen für "künftige" Wartungen geäußert. Für die Praxis bedeutet dieses Urteil ebenfalls eine Überprüfung der Vereinbarung zu Wartungen, insbesondere in Leasingverträgen.
17.10.2025 · 3 Min. Lesezeit · Unternehmer