Verfahrensrecht
Inhalte anonymer Anzeigen muss das Finanzamt grundsätzlich nicht offenlegen
Ein Steuerpflichtiger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
21.11.2025 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler