Einkommensteuer
Beamte dürfen für Kindergeld nicht mehr als 20 Stunden arbeiten
Für den Kindergeldanspruch nach einer Erstausbildung darf die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Kindes 20 Stunden nicht überschreiten. Bei Beamten richtet sich die Grenze nach den gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben und persönlich gewährten Freistellungen. Das FG Münster entschied, dass eine Arbeitszeit von 20,5 Arbeitsstunden schädlich ist. Maßgeblich ist immer die Arbeitszeit des jeweiligen Monats.
03.09.2026 · 6 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler