Einkommensteuer
§ 4 EStG: Herstellungsaufwand oder sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen?
Im Streitfall ging es um die Frage, ob die grundlegende Erneuerung einer Bootssteganlage zu sofort als Betriebsausgaben abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder zu lediglich abschreibbaren Herstellungskosten führt. Außerdem war streitig, ob erhebliche Investitionen in eine sanierungsbedürftige Kaimauer zu einer wesentlichen Verbesserung und damit ebenfalls zu Herstellungskosten führen.
07.11.2025 · 2 Min. Lesezeit · Unternehmer