Erbschaft-/Schenkungsteuer
Rentenversicherung: FG Köln entscheidet: Keine Schenkungsteuer bei blockiertem Kapitalwert
Wer eine Rentenversicherung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschenkt und sich den Nießbrauch vorbehält, muss nicht zwangsläufig sofort Schenkungsteuer auf den gesamten Kapitalwert zahlen. Das FG Köln hat entschieden, dass die Besteuerung des Kapitalwerts aufgeschoben werden kann, wenn der Beschenkte bis zum Ende des Nießbrauchs rechtlich keinen Zugriff auf das Kapital hat.
16.07.2026 · 4 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler