Erbrecht
Teilungsversteigerung bezüglich der zum Nachlass zugehörigen Grundstücke auch schon vorab zulässig
Das Oberlandesgericht Jena hat klargestellt, dass jeder Miterbe die Teilungsversteigerung eines Nachlassgrundstücks nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB unabhängig von der Zustimmung anderer Miterben beantragen kann. Die Kosten der Versteigerung stehen der Zulässigkeit nicht entgegen, sofern sie der Auseinandersetzung des Gesamtnachlasses dient.
31.03.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler