Umsatzsteuer
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei pflichtwidrig unterlassener Vorsteuerberichtigung
Wird eine für eine Lieferung geleistete Vorauszahlung später nicht durch eine tatsächliche Leistung erfüllt, besteht nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg eine Pflicht zur Berichtigung des bereits vorgenommenen Vorsteuerabzugs; eine konkludente Aufrechnung von Alt- und Neuforderungen genügt dabei als Rückgewähr der Anzahlung.
08.01.2026 · 2 Min. Lesezeit · GmbH-Geschäftsführer