Einkommensteuer
Ehegatten-Mietverhältnis: Unbeachtliches Scheingeschäft, Fremdunüblichkeit oder Liebhaberei?
Vermietet der Ehegatte dem anderen Ehegatten für seine selbstständige Tätigkeit Büroräume, überprüfen Sachbearbeiter und Prüfer des FA solche Mietverhältnisse sehr kritisch. Der latente Verdacht: Das Mietverhältnis besteht nur auf dem Papier, um Steuern zu sparen. Der BFH hat nun klargestellt, was das FA unterstellen darf und vor allem, was nicht.
04.11.2025 · 4 Min. Lesezeit · Unternehmer